Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen für Support-, Beratungs-, Design- und Entwicklungsleistungen

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von Oliver Haufe (nachfolgend „Anbieter“) gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter über Dienstleistungen im Bereich technischer Support, Unternehmensberatung, Marketing, Design sowie Softwareentwicklung abschließt.

1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.4 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  1. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote auf der Website, per E-Mail oder telefonisch stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots dar.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden durch ausdrückliche Bestätigung (z. B. per E-Mail), Rechnungsstellung oder Leistungsbeginn annimmt.

2.3 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird vom Anbieter gespeichert und auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

  1. Leistungsumfang

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Briefing oder der Projektbeschreibung.

3.2 Der Anbieter schuldet die Leistungserbringung nach dem Stand der Technik, ist aber nicht verantwortlich für einen garantierten wirtschaftlichen Erfolg.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zeitbasierte Supportleistungen (z. B. per TerraWallet oder Zeiteinheiten) sind vor Leistungserbringung aufzuladen bzw. zu bezahlen.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

5.2 Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann sich der vereinbarte Zeitplan verschieben oder Mehraufwand zusätzlich berechnet werden.

  1. Haftung

6.1 Der Anbieter haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

6.2 Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

6.3 Für Schäden an oder durch zur Verfügung gestellte Soft- oder Hardware (z. B. im Rahmen von Vermietung, Leihe oder Pilotnutzung) haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Verlust, unsachgemäßen Gebrauch, Manipulation oder Schäden durch Dritte haftet ausschließlich der Kunde. Der Kunde verpflichtet sich, überlassene Geräte oder digitale Zugänge vor unbefugtem Zugriff zu schützen und ordnungsgemäß zurückzugeben.

  1. Nutzungsrechte und Urheberrecht (Zusatzvereinbarung Softwareentwicklung)

7.1 Der Anbieter bleibt Inhaber aller Urheberrechte an im Rahmen eines Kundenprojekts entwickelter Software, Quellcodes, Module und Skripte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

7.2 Mit vollständiger Zahlung räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Verwendung im eigenen Unternehmen ein.

7.3 Eine Übertragung, Weitergabe oder Mehrfachnutzung durch Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen.

7.4 Der Anbieter ist berechtigt, generische technische Lösungen, Algorithmen, Funktionsprinzipien oder Codebestandteile, die im Rahmen eines Kundenprojekts entwickelt wurden, auch in abgewandelter oder weiterentwickelter Form in anderen Projekten erneut zu verwenden oder auszubauen. Dies gilt ausdrücklich nicht für geschützte Markeninhalte, individuell konzipierte Geschäftslogik oder vertrauliche Daten des Kunden. Der Anbieter sichert zu, dass keine 1:1-Replikation vollständiger Lösungen erfolgt, die dem Kunden eindeutig zugeordnet sind.

7.5 Nach Mitteilung der Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, die übermittelten Leistungen oder Teilleistungen innerhalb von vier (4) Wochen schriftlich abzunehmen oder etwaige Mängel konkret zu benennen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Abnahme oder Mängelanzeige, gilt die Leistung als nicht abgenommen.

7.6 Leistungen, die nicht fristgerecht abgenommen werden, gelten als vom Kunden abgelehnt und werden nicht vergütet. In diesem Fall entstehen keine Nutzungsrechte zugunsten des Kunden, und die Leistungen gelten als nicht erbracht im Sinne dieses Vertrags.

7.7 Der Anbieter ist berechtigt, nicht abgenommene und nicht vergütete Leistungen vollständig oder in Teilen anderweitig zu nutzen, weiterzuentwickeln oder Dritten in identischer oder abgeänderter Form zur Verfügung zu stellen. Der Kunde erkennt an, dass in diesem Fall kein Exklusivitätsanspruch besteht.

7.8 Die Herausgabe des Quellcodes erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andernfalls verbleibt dieser beim Anbieter. Eine vollständige oder ausschließliche Rechteübertragung („exklusive Nutzungsrechte“) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist mit einem individuellen Lizenzhonorar verbunden.

7.9 Bei Verwendung von Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen dieser Komponenten zusätzlich.

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

8.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters.

  1. Vermietung und Verleih von Soft- und Hardware

9.1 Wird dem Kunden vom Anbieter Software oder Hardware leihweise oder zur temporären Nutzung (z. B. im Rahmen von Tests, Pilotphasen oder als Mietlösung) überlassen, erfolgt dies ausschließlich für die vereinbarte Dauer und zum vereinbarten Zweck.

9.2 Die überlassene Soft- oder Hardware bleibt Eigentum des Anbieters. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Unterlizenzierung oder sonstige nicht vereinbarte Nutzung ist untersagt.

9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verlust, Beschädigung oder unsachgemäßer Nutzung haftet der Kunde für entstandene Schäden.

9.4 Nach Ablauf der Überlassungsdauer sind alle physischen und digitalen Komponenten unverzüglich zurückzugeben oder vollständig zu löschen. Der Anbieter ist berechtigt, die Rückgabe oder Löschung nachzuprüfen und technische Maßnahmen zur Zugriffssperre zu ergreifen.

9.5 Für Software, die auf Mietbasis bereitgestellt wird (z. B. SaaS), gelten ergänzend die vertraglich vereinbarten Nutzungsbedingungen. Es besteht kein Anspruch auf dauerhafte Überlassung oder Quellcode-Herausgabe.

  1. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann ist.

9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand. 1. Januar 2024

Lass uns über dein Projekt sprechen
und etwas außergewöhnliches entwickeln!

© 2025 Oliver Haufe IT. Alle Rechte vorbehalten